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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE)
§ 11
Der Eigenverbrauch der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände ist für alle räumlich getrennt liegenden Abnahmestellen gesondert abzurechnen.
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