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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE)
§ 11 

Der Eigenverbrauch der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände ist für alle räumlich getrennt liegenden Abnahmestellen gesondert abzurechnen.