(2) Die Bekanntmachung ist mit dem Datum ihrer Veröffentlichung zu versehen und enthält die folgenden Angaben:
- 1.
die vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter,
- 2.
die Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von Wertpapieren, Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen oder Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen,
- 3.
die Bezeichnung des Prozessgerichts,
- 4.
das Aktenzeichen des Prozessgerichts,
- 5.
die Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags einschließlich der betroffenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen oder der Vorfälle nach Artikel 75 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1114,
- 6.
eine knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts,
- 7.
die Höhe des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser von den Feststellungszielen des Musterverfahrens betroffen ist, und
- 8.
den Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht.