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Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Inhalt und Umfang der Berichterstattung
  § 4 Einreichung bei der Bundesanstalt
  § 5 Investmentrechtliche Rechnungslegung
Abschnitt 2
 Rechnungslegung
Unterabschnitt 1
 Jahresberichte von Sondervermögen
  § 6 Verantwortung und Zweck
  § 7 Bestandteile des Jahresberichts
  § 8 Tätigkeitsbericht
  § 9 Vermögensübersicht
  § 10 Vermögensaufstellung
  § 11 Ertrags- und Aufwandsrechnung
  § 12 Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
  § 13 Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
  § 14 Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
  § 15 Anteilklassen
  § 16 Sonstige Angaben
Unterabschnitt 2
 Sonstige Berichte von Sondervermögen
  § 17 Halbjahresbericht
  § 18 Zwischenbericht
  § 19 Auflösungs- und Abwicklungsbericht
Unterabschnitt 3
 Investmentgesellschaft
  § 20 Anwendbarkeit auf Investmentgesellschaften
  § 21 Bilanz
  § 22 Gewinn- und Verlustrechnung
  § 23 Lagebericht
  § 24 Verwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung bei der Investmentkommanditgesellschaft
  § 25 Anhang
Abschnitt 3
 Bewertung
  § 26 Allgemeine Bewertungsgrundsätze
  § 27 Bewertung auf der Grundlage von handelbaren Kursen
  § 28 Bewertung auf der Grundlage geeigneter Bewertungsmodelle
  § 29 Besonderheiten bei Investmentanteilen, Bankguthaben und Verbindlichkeiten
  § 30 Besonderheiten bei Anlagen in Immobilien
  § 31 Bewertung von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
  § 32 Besonderheiten bei Vermögensgegenständen mit dem Charakter einer unternehmerischen Beteiligung
  § 33 Besonderheiten bei Anlagen in sonstigen Sachwerten
  § 34 Besonderheiten bei Anlagen von Spezial-AIF
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 35 Übergangsregelungen
  § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten