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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht - GKAR)
§ 9 

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Deutschlands und die Kassendentistische Vereinigung Deutschlands werden aufgelöst. Das Eigentum geht auf die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen über; die §§ 5 bis 8 gelten entsprechend.