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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 15. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
Eingangsformel 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: