Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) § 10Schutzmaßnahmen im privaten Raum
Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.