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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Krisendestillation von Wein im Wirtschaftsjahr 2026/2027* (Krisendestillationsverordnung 2026 - KDV 2026)
§ 10
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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