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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen wird staatlich anerkannt.
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