zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
§ 12
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular