(2) Als Situationsaufgabe sind fünf der nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen, davon auf jeden Fall die Arbeiten nach den Nummern 1 und 3, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 1, die Arbeiten nach den Nummern 2 und 3, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 sowie die Arbeiten nach den Nummern 1 und 2, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 durchgeführt hat. Die Vorschläge des Prüflings sollen bei der Auswahl der übrigen auszuführenden Arbeiten nach Möglichkeit berücksichtigt werden, soweit dies den Vorgaben des Absatzes 1 entspricht. Als Arbeiten kommen in Betracht:
- 1.
zwei baukeramische Elemente nach Zeichnung zuschneiden, zusammenbauen, verstegen und verputzen,
- 2.
eine Serie von drei Gefäßen mit einer Mindesthöhe von 25 Zentimetern oder Tellern oder Schalen mit einem Mindestdurchmesser von 30 Zentimetern nach vorgegebenem Muster frei drehen,
- 3.
einen mitgebrachten Teller mit einem Durchmesser von 40 Zentimetern nach Vorlage in Pinselmalerei dekorieren,
- 4.
einen Teller oder eine Schale mit einem Mindestdurchmesser von 40 Zentimetern oder ein bauchiges Gefäß, in frei gewählter Form, mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern frei drehen,
- 5.
eine Serie von drei Deckelgefäßen mit jeweils mindestens einem Liter Volumen frei drehen,
- 6.
einen Zylinder mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern oder eine Kugel mit einem Mindestdurchmesser von 30 Zentimetern frei drehen,
- 7.
eine quadratische Platte mit einer Kantenlänge von 50 Zentimetern anfertigen und verstegen,
- 8.
als Grundlage für einen Gipsabdruck eine quadratische Platte mit einer Kantenlänge von 50 Zentimetern anfertigen und nach Themenvorgabe plastisch dekorieren,
- 9.
ein Lüftungsgitter oder ein Verzierteil mit ausgeschnittenem, durchbrochenem Motiv anfertigen,
- 10.
zwei unterschiedliche Profilteile herstellen und montieren,
- 11.
einen frei gewählten Körper mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern in Überschlagstechnik aufbauen,
- 12.
ein mitgebrachtes, lederhart getrocknetes oder geschrühtes bauchiges Gefäß mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern in einer frei gewählten Dekortechnik dekorieren,
- 13.
ein Dekor als Rapport für ein Gefäß eigener Wahl entwickeln und ausführen,
- 14.
ein mitgebrachtes Service für vier Personen in frei gewählter Dekorationstechnik nach eigenem Entwurf dekorieren,
- 15.
ein vorgefertigtes Gefäß oder eine vorgefertigte Platte mit Schriftzeichen und Zahlen dekorieren,
- 16.
ein plastisches Dekor auf einen vorgefertigten keramischen Rohling aufbringen.