Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Betriebliche und technische Kommunikation,
- 6.
Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten von Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse,
- 7.
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen,
- 8.
Formgebung und Veredlung,
- 9.
Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
- 10.
Trocknen und Brennen,
- 11.
Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen,
- 12.
Messen, Steuern und Regeln,
- 13.
Elektrotechnik,
- 14.
Metalltechnik,
- 15.
Bedienen von Produktionsmaschinen und -anlagen zur Aufbereitung,
- 16.
Bedienen von Produktionsmaschinen und -anlagen zur Formgebung,
- 17.
Bedienen von Produktionsmaschinen zur Veredlung, Endbearbeitung und Verpackung,
- 18.
Bedienen von Trocknungs- und Brennanlagen,
- 19.
Instandhalten von Produktionseinrichtungen.