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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG)
Eingangsformel 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: