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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffspersonalverordnung für kleine Fahrgastschiffe (Kleine-Fahrgastschiffe-Verordnung - KFV)
§ 9 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.