(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 261, S. 11)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse
- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 7.
Benennung der Prüfungsbereiche der Prüfung,
- 8.
Bewertung der fahrzeugbezogenen Arbeitsaufgabe, des Fachgespräches und der system- und bauteilbezogenen Arbeitsaufgabe,
- 9.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 10.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 11.
die Gesamtnote in Worten,
- 12.
Befreiungen nach § 12.