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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG)
§ 1 Anwendungsbereich

Das Gesetz regelt
1.
den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
2.
die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
3.
das Inverkehrbringen von Kulturgut,
4.
die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,
5.
die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und
6.
die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.