- 1.
 den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
- 2.
 die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
- 3.
 das Inverkehrbringen von Kulturgut,
- 4.
 die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,
- 5.
 die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und
- 6.
 die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.