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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG)
§ 5
Grundsatz
Nationales Kulturgut unterliegt als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet nach diesem Gesetz.
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