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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvFErrG)
§ 4
Finanzierung des Sondervermögens
Der Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung.
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