(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge in seinem Aufgabenbereich erkennen, analysieren und beurteilen kann.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
- 1.
Tierschutzrecht,
- 2.
Arzneimittelrecht, Umgang mit Bioziden,
- 3.
Viehverkehrsverordnung,
- 4.
Qualitätssicherung und Dokumentation,
- 5.
Wirtschafts- und Sozialkunde, Wirtschaftsrecht,
- 6.
Leistungsbeschreibung und Abrechnung.
(3) Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Dabei sind komplexe praxisbezogene Fragestellungen aus den in Absatz 2 aufgeführten Inhalten zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.