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Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

KnVAusbauV

Ausfertigungsdatum: 19.05.1941

Vollzitat:

"Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 822-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 22 Nummer 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1532) geändert worden ist"

Stand:Zuletzt geändert durch Art. 22 Nr. 1 G v. 22.12.1983 I 1532
V aufgeh. mit Ausnahme des § 2 Abs. 1 durch Art. 22 Nr. 1 G 63-19 v. 22.12.1983 mWv 1.1.1984

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1984 +++)

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Gesetzeskraft:
(1) Über die Zuständigkeit ... der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.
(2)
(3) u. (4) ...
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§§ 9 u. 10 (weggefallen)

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 1941 in Kraft.