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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin* (Kochausbildungsverordnung - KochAusbV)
§ 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs“,
2.
„Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“,
3.
„Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.