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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin* (Kochausbildungsverordnung - KochAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
 
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Begriffsbestimmungen
§  4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§  6Ausbildungsplan
 
Abschnitt 2
 
Abschlussprüfung
 
§  7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  8Inhalt des Teiles 1
§  9Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 10Inhalt des Teiles 2
§ 11Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 12Prüfungsbereich „Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs“
§ 13Prüfungsbereich „Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft“
§ 14Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“
§ 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
 
Abschnitt 3
 
Zusatzqualifikation
Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
 
§ 18Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 19Prüfung der Zusatzqualifikation
 
Abschnitt 4
 
Weitere Berufsausbildung
 
§ 20Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 21Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft Küche nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Koch und zur Köchin
 
Abschnitt 5
 
Schlussvorschriften
 
§ 22Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 
Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
Anlage 2Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche