(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Konditoren-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) Als Situationsaufgabe sind für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Kundenauftrag drei geeignete Arbeiten auszuführen. Als geeignete Arbeiten kommen insbesondere die Herstellung von
- 1.
zwei Erzeugnissen aus Massen,
- 2.
zwei Erzeugnisse aus Teigen,
- 3.
zwei verschiedenen Desserts,
- 4.
einem Speiseeiserzeugnis,
- 5.
pikanten Konditoreierzeugnissen, insbesondere gefüllten Pasteten,
- 6.
einer Teegebäckmischung aus vier Sorten,
- 7.
einer Mischung süßer oder pikanter Fours,
- 8.
einer Pralinenmischung aus vier Sorten,
- 9.
vier unterschiedlichen Marzipanarbeiten,
- 10.
einer figürlichen Schokoladen- oder Krokantarbeit
in Betracht.
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.