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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz)
§ 25e
Auslagen
Die Erstattung von Auslagen kann auch verlangt werden, wenn für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung keine Gebühr vorgesehen ist.
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