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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz)
§ 7 Hilfe für Gefangene

Die Konsularbeamten sollen in ihrem Konsularbezirk deutsche Untersuchungs- und Strafgefangene auf deren Verlangen betreuen und ihnen insbesondere Rechtsschutz vermitteln.