(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2192 - 2193)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum fachrichtungsübergreifenden Prüfungsteil
- a)
Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung mit Note sowie
- b)
Benennung der Prüfungsfächer und Bewertung mit Note,
- 2.
zum fachrichtungsspezifischen Prüfungsteil
- a)
Benennung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
Benennung der Konstruktionsaufgabe mit Note sowie
- c)
Benennung des Fachgesprächs mit Note,
- 3.
Benennung von Arbeitsgebiet, Thema und Beschreibung der Konstruktionsaufgabe,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
die Gesamtnote in Worten,
- 7.
Befreiungen nach § 6.