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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten (Kontrollgerätebegleitgesetz - KontrGerätBeglG)
Art 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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