Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kosmetiker-Gewerbe (Kosmetikermeisterverordnung - KosmetikerMstrV) § 1Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kosmetiker-Gewerbe. Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen.