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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz-KOV - 5. AnpG-KOV)
§ 3
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, am 1. Januar 1974 in Kraft.
(2)
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