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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen (Kraftstoffpreisanpassungsgesetz - KPAnG)
§ 4 Evaluierung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet den gesetzgebenden Körperschaften nach Ablauf von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.