KPBV
Ausfertigungsdatum: 12.07.2017
Vollzitat:
"Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2333), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) geändert worden ist"
Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 23.10.2024 I Nr. 324 |
Die §§ 5 bis 12 sind gem. Art. 13 Abs. 2 u. 3 G v. 12.7.2017 I 2333 iVm Bek. v. 7.10.2021 I 4648 mWv 31.1.2022 in Kraft getreten. |
(+++ Textnachweis ab: 15.7.2017 +++)Die §§ 5 bis 12 treten gem. § 13 Abs. 2 sechs Monate nach der Veröffentlichung der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Funktionsfähigkeit des EU-Portals und der Datenbank nach Artkel 82 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft (zum Inkrafttreten vgl. Standangabe).
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Durchführung der
EUV 536/2014 (CELEX Nr: 32014R0536) +++)
1. | Angaben zu persönlichen Verhältnissen | |
Anrede | ||
(Titel) Vorname Nachname | ||
Adresse | ||
Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) | ||
Aktuelle(s) Beschäftigung(sverhältnis(se)) (ggf. Name des Unternehmens, Tätigkeit) | ||
Mitglied der Ethik-Kommission ☐ | externer Sachverständiger ☐ | |
2. | Angaben zur klinischen Prüfung bei Menschen | |
Name des Sponsors | ||
Titel der klinischen Prüfung bei Menschen | ||
EU-Prüfungsnummer |
3. | Angaben zu persönlichen und finanziellen Interessen | |||||
1. | Sind Sie an der vorliegenden klinischen Prüfung bei Menschen beteiligt oder werden Sie an dieser beteiligt sein? | |||||
Ja | ☐ | Nein | ☐ | |||
2. | Haben Sie durch die klinische Prüfung bei Menschen einen finanziellen oder persönlichen Nutzen? | |||||
Ja | ☐ | Nein | ☐ | |||
3. | Liegt ein Interessenkonflikt in Bezug auf die zu bewertende klinische Prüfung bei Menschen, den Sponsor, die beteiligten pharmazeutischen Unternehmen, die Prüfstelle, die an der klinischen Prüfung bei Menschen beteiligten Prüfer, die Personen, die die klinische Prüfung bei Menschen finanzieren, oder eine andere Person, die an der Durchführung der klinischen Prüfung bei Menschen beteiligt ist, vor? | |||||
Ja | ☐ | Nein | ☐ | |||
Sind Sie frei von jeder anderen unzulässigen Beeinflussung? | ||||||
Ja | ☐ | Nein | ☐ |
Alle oben angegebenen Daten werden in der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission vertraulich behandelt.* | ||||
Ich erkläre hiermit nach bestem Wissen und Gewissen, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind. | ||||
Datum | Unterschrift | |||
1. | Angaben zu persönlichen Verhältnissen | |||
Anrede | ||||
(Titel) Vorname Nachname | ||||
Adresse | ||||
Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) | ||||
Aktuelle(s) Beschäftigung(sverhältnis(se)) (ggf. Name des Unternehmens, Tätigkeit) | ||||
Mitglied der Ethik-Kommission ☐ | externer Sachverständiger ☐ | |||
Haben sich Änderungen gegenüber Ihrer Erklärung zu Ihren finanziellen Interessen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr ergeben? | ||||
Ja | ☐ | Nein | ☐ | |
Falls „Ja“ oder im Fall der erstmaligen Abgabe der Erklärung oder im Fall der fehlenden Abgabe der Erklärung im vorangegangenen Kalenderjahr, beantworten Sie bitte die Fragen 2 Buchstabe a bis f. |
2. | Angaben zu beruflichen und finanziellen Verhältnissen | ||||||
a) | Beschäftigungsverhältnisse1 | ||||||
Sind Sie gegenwärtig oder waren Sie innerhalb der vergangenen drei Kalenderjahre, abgesehen von dem/den unter 1. genannten Beschäftigungsverhältnis/sen, in einer Organisation im Gesundheitswesen (pharmazeutisches Unternehmen2 , Universität, Interessenverband, Auftragsforschungsinstitut, Hersteller, Forschungseinrichtung) beschäftigt? | |||||||
Ja | ☐ | Nein | ☐ | ||||
Falls „Ja“, ergänzen Sie bitte die nachfolgenden Angaben: | |||||||
Name der Organisation | Zeitraum (Monat/Jahr) | Funktion | |||||
b) | Beratungsverhältnisse3 | ||||||
Sind Sie gegenwärtig oder waren Sie innerhalb der vergangenen drei Kalenderjahre in einer Organisation im Gesundheitswesen oder für eine Organisation im Gesundheitswesen beratend tätig? | |||||||
Ja | ☐ | Nein | ☐ | ||||
Falls „Ja“, ergänzen Sie bitte die nachfolgenden Angaben: | |||||||
Name der Organisation | Zeitraum (Monat/Jahr) | Funktion | |||||
c) | Drittmittel oder sonstige Unterstützung | ||||||
Erhalten Sie derzeit oder erhielten Sie innerhalb der vergangenen drei Kalenderjahre direkt oder indirekt finanzielle, personelle oder sonstige Unterstützung für Forschungsaktivitäten oder für andere wissenschaftliche Tätigkeiten wie z. B. Gutachten oder Patentanmeldungen? | |||||||
Ja | ☐ | Nein | ☐ | ||||
Falls „Ja“, ergänzen Sie bitte die nachfolgenden Angaben: | |||||||
Name des Unterstützers | Art und Zweck der Unterstützung | Zeitraum (Monat/Jahr) | |||||
d) | Beteiligungen | ||||||
Halten Sie eine finanzielle Beteiligung (z. B. Aktien) an einer Organisation im Gesundheitswesen (Investmentfonds ausgenommen)? | |||||||
Ja | ☐ | Nein | ☐ | ||||
Falls „Ja“, ergänzen Sie bitte die nachfolgenden Angaben: | |||||||
Name der Organisation | |||||||
e) | Patente | ||||||
Halten Sie ein Patent für ein Arzneimittel/einen Wirkstoff? | |||||||
Ja | ☐ | Nein | ☐ | ||||
Falls „Ja“, ergänzen Sie bitte die nachfolgenden Angaben: | |||||||
Name des pharmazeutischen Unternehmens/des Herstellers | Name des Arzneimittels/Wirkstoffs | ||||||
f) | Prüfer | ||||||
Sind oder waren Sie innerhalb der vergangenen drei Kalenderjahre Prüfer bei einer klinischen Prüfung bei Menschen? | |||||||
Ja | ☐ | Nein | ☐ |
Falls „Ja“, ergänzen Sie bitte die nachfolgenden Angaben: | ||||||
Name des Sponsors | Zeitraum (Monat/Jahr) | Produktname | Therapeutische Indikation | |||
3. | Datenschutz | |||
Alle oben angegebenen Daten werden in der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission vertraulich behandelt.4 | ||||
Ich erkläre hiermit nach bestem Wissen und Gewissen, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind und außer den oben angegebenen Interessen und ___________________________________________ (ggf. hier weitere Angaben einfügen) keine weiteren Tatsachen vorliegen, die geeignet sind, die Auswirkungen auf die Unparteilichkeit haben könnten. | ||||
Ich verpflichte mich, jede Änderung der vorstehenden Angaben unverzüglich gegenüber der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission anzuzeigen. |
Datum | Unterschrift | |||
Nummer | Gebührenpflichtige Leistung | Gebühr in Euro |
---|---|---|
1 | Bewertung von Teil I | |
1.1 | Mononationale klinische Prüfung oder multinationale klinische Prüfung mit der Bundesrepublik Deutschland als betroffenem Mitgliedstaat der Europäischen Union | 2 700 |
1.1.1 | Prüfpläne mit integriertem Studienprotokoll für jede zusätzliche Teilstudie | 2 000 |
1.2 | Multinationale klinische Prüfung mit der Bundesrepublik Deutschland als berichterstattendem Mitgliedstaat der Europäischen Union | 3 650 |
1.2.1 | Prüfpläne mit integrierten Studienprotokollen für jede zusätzliche Teilstudie | 2 500 |
1.3 | Erneute Bewertung bei späterer Hinzuziehung eines betroffenen Mitgliedstaats der Europäischen Union bei einer klinischen Prüfung mit der Bundesrepublik Deutschland als berichterstattendem Mitgliedstaat der Europäischen Union | 1 800 |
1.4 | Erneute Bewertung bei späterer Hinzuziehung eines zusätzlichen betroffenen Mitgliedstaats der Europäischen Union bei einer klinischen Prüfung mit der Bundesrepublik Deutschland als betroffenem Mitgliedstaat der Europäischen Union | 1 600 |
1.5 | Erhöhung der jeweiligen Gebühr nach den Nummern 1.1 bis 1.4 bei Arzneimitteln für neuartige Therapien | jeweils auf das 1,3-fache der Gebühr |
2 | Bewertung von Teil II und Erstellung des Bewertungsberichts | |
2.1 | Bewertung von Teil II und Erstellung des Bewertungsberichts bei gleichzeitiger Einreichung mit Teil I ohne Prüfer und Prüfstellen | 2 700 |
2.1.1 | Bewertung von Teil II und Erstellung des Bewertungsberichts bei getrennter Einreichung von Teil I ohne Prüfer und Prüfstellen | 3 800 |
2.2 | Einmalige Bewertung der grundsätzlichen Anforderungen an die Eignung der an der klinischen Prüfung mitwirkenden Personen | 400 |
2.2.1 | Bewertung des einzelnen Prüfers | 65 |
2.2.2 | Je Nachforderung zur Bewertung des einzelnen Prüfers | 55 |
2.3 | Einmalige Bewertung der grundsätzlichen Anforderungen an die Eignung der Prüfstelle | 400 |
2.3.1 | Bewertung der einzelnen Prüfstelle | 150 |
2.3.2 | Je Nachforderung zur Bewertung der einzelnen Prüfstelle | 55 |
3 | Bewertung einer wesentlichen Änderung | |
3.1 | Wesentliche Änderung zu Teil I | |
3.1.1 | Mononationale klinische Prüfung oder multinationale klinische Prüfung mit der Bundesrepublik Deutschland als betroffenem Mitgliedstaat der Europäischen Union | 1 500 |
3.1.2 | Multinationale klinische Prüfung mit der Bundesrepublik Deutschland als berichterstattendem Mitgliedstaat der Europäischen Union | 2 000 |
3.2 | Wesentliche Änderung zu Teil II | |
3.2.1 | Hinzufügung oder Änderung einer Prüfstelle | 150 |
3.2.2 | Änderung des Hauptprüfers einer Prüfstelle | 65 |
3.2.3 | Sonstige inhaltliche substantielle Änderung | 1 150 |
4 | Prüfung einer nicht genehmigungspflichtigen Änderung zu Teil II durch | nach Zeitaufwand anhand der folgenden Stundensätze: |
a) Verwaltungsmitarbeiter | zu a) 76 | |
b) Wissenschaftlicher Mitarbeiter | zu b) 96 | |
c) Hochschullehrer | zu c) 126 | |
5 | Beteiligung eines externen Sachverständigen für die Bewertung nach Artikel 6 Absatz 7 oder Artikel 18 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 | 500 |
6 | Bewertung Jahresbericht | 1 250 |
7 | Wissenschaftliche Beratung vor Antragstellung durch | nach Zeitaufwand anhand der folgenden Stundensätze: |
a) Verwaltungsmitarbeiter | zu a) 76 | |
b) Wissenschaftliche Mitarbeiter | zu b) 96 | |
c) Hochschullehrer | zu c) 126 | |
8 | Stellungnahme zu Korrekturmaßnahmen durch | nach Zeitaufwand anhand der folgenden Stundensätze: |
a) Verwaltungsmitarbeiter | zu a) 76 | |
b) Wissenschaftliche Mitarbeiter | zu b) 96 | |
c) Hochschullehrer | zu c) 126 | |
9 | Ermäßigung der jeweils vorgesehenen Gebühr, wenn ein Antrag zurückgenommen wird oder als hinfällig nach der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 gilt | |
9.1 | bis zum Abschluss der Validierung | um 50 Prozent |
9.2 | nach Abschluss der Validierung bis zum Abschluss der Bewertung | um 25 Prozent |
10 | Bewertung eines im EU-Portal nach Artikel 80 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 als „Transitional trial“ gekennzeichneten Antrags auf Genehmigung einer klinischen Prüfung nach der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 | |
10.1 | durch eine Ethik-Kommission, die nicht für die zustimmende Bewertung der klinischen Prüfung nach § 42 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes in der bis zum 26. Januar 2022 geltenden Fassung zuständig war | 50 Prozent der nach Nummer 1 oder Nummer 2 jeweils vorgesehenen Gebühr |
10.2 | durch die Ethik-Kommission, die bereits für die zustimmende Bewertung der klinischen Prüfung nach § 42 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes in der bis zum 26. Januar 2022 geltenden Fassung zuständig war | 30 Prozent der nach Nummer 1 oder Nummer 2 jeweils vorgesehenen Gebühr |