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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft * (Kreislauf- und Abfallwirtschaftsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung - KrAbfWUTechAusbV)
§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen“,
2.
„Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“,
3.
„Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.