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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft * (Kreislauf- und Abfallwirtschaftsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung - KrAbfWUTechAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.