(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Erstellen und Anwenden von Unterlagen,
- 2.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 3.
Herstellen und Trennen von Stoffgemischen,
- 4.
Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen,
- 5.
Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen,
- 6.
Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen,
- 7.
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen,
- 8.
Betreiben von technischen Systemen,
- 9.
Beraten von Kundinnen und Kunden und Erstellen von Angeboten,
- 10.
Zuführen von Abfällen und Wertstoffen zu Kreislaufsystemen unter Aspekten der Nachhaltigkeit,
- 11.
Beurteilen von und Arbeiten mit gefährlichen Gütern, Stoffen und Abfällen,
- 12.
Bedienen von Anlagen,
- 13.
Überwachen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen,
- 14.
Planen und Durchführen von Instandhaltungsmaßnahmen sowie
- 15.
Abwickeln logistischer Prozesse.