Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge,
- 6.
Vorbereiten und Durchführen der Beförderung,
- 7.
Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen,
- 8.
Rechtsvorschriften im Straßenverkehr,
- 9.
Kundenorientiertes Verhalten,
- 10.
Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen,
- 11.
Betriebliche Planung und Logistik,
- 12.
Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung,
- 13.
Qualitätssichernde Maßnahmen.