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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
§ 8
Besondere Kennzeichen
Für besondere Kennzeichen nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes sind die §§ 3 bis 7 sinngemäß anzuwenden.
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