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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
§ 6
Entstehung der Steuer
Die Steuer entsteht mit Beginn der Steuerpflicht, bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums.
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