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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise (Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung - KraftstoffLBV)
§ 2 Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen

Der Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen wird durch Verordnung bestimmt. Er kann für Benzin und Dieselkraftstoff unterschiedlich sein.