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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
§ 4
Ruhezeiten
Die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten bestimmen sich nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer sowie nach dem AETR.
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