| § 1 | Bestimmung der nationalen Kontaktstelle |
| § 2 | Datenschutzrechtliche Verantwortung für den automatisierten Datenabruf |
| § 3 | Zustimmung zur zweckändernden Verwendung und zur Weitergabe von Daten an Dritte |
| § 4 | Automatisierter Abruf von DNA-Identifizierungsmustern |
| § 5 | Rechte des Betroffenen auf Geltendmachung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs- und Löschungsansprüchen gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika durch das Bundeskriminalamt |