zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026
§ 1
Bestimmung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe
Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2026 beträgt 4,9 Prozent.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular