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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
§ 12 Amtsdauer

Die Amtsdauer der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Stellvertreter richtet sich nach ihrer Amtsdauer als Mitglieder oder Stellvertreter im Beirat. § 4 Satz 2 gilt entsprechend.