zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
§ 15
Einberufung
Zu den Sitzungen des Ausschusses lädt die oder der Vorsitzende in Textform ein.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular