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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
§ 3
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder des Beirats sind zu gewissenhafter und unparteiischer Erfüllung ihrer Aufgabe verpflichtet. Sie sind nicht an Weisungen gebunden.
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