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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung - 3. KugBeV)
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.