Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung - 4. KugBeV)
§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.