Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die "Internationale Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut" in Rom
Eingangsformel 

Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 22. Juni 1954 über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Bundesgesetzbl. II S. 639) in der Fassung des Zweiten Änderungsgesetzes vom 28. Februar 1964 (Bundesgesetzbl. II S. 187) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates: