Kurz-Umfrage zur Verständlichkeit von Gesetzen
zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 44
Die §§ 42, 43 finden auf die Verfolgung des in § 38 bezeichneten Rechtes entsprechende Anwendung.
zum Seitenanfang
Datenschutz