Aus den nachstehend aufgeführten Bereichen des Lastenausgleichs, insbesondere der Gewährung von Ausgleichsleistungen, übernimmt das Lastenausgleichsarchiv ausgewählte Unterlagen:
- 1.
Mieterdarlehen,
- 2.
Altsparergesetz,
- 3.
Soforthilfegesetz,
- 4.
Wohnraumhilfe,
- 5.
Währungsausgleichsgesetz,
- 6.
Ausbildungshilfe,
- 7.
Beschwerdeausschüsse,
- 8.
Arbeitsplatzdarlehen,
- 9.
Heimförderung,
- 10.
Hausratentschädigung,
- 11.
Aufbaudarlehen Gewerbe,
- 12.
Aufbaudarlehen Wohnungsbau,
- 13.
Aufbaudarlehen Landwirtschaft,
- 14.
Kriegsschadenrente,
- 15.
Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz (soweit nicht von § 3 erfaßt),
- 16.
Hauptentschädigung,
- 17.
Mehrfachleistungen,
- 18.
Härtefonds-Flüchtlingshilfegesetz,
- 19.
Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA),
- 20.
Reparationsschädengesetz (soweit nicht von § 3 Abs. 1 erfaßt).
Dabei ist neben der Arbeitsweise der Ausgleichsverwaltung insbesondere die wirtschaftliche und gesellschaftliche Eingliederung des begünstigten Personenkreises darzustellen.