Betriebsausstattung sowie Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, dazu die Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
- b)
Ausstattung des Betriebs, der Werkstatt, des Lagers und der Maschinen, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrstofflagerung sowie ökologischen Gesichtspunkten, ökonomischen Gesichtspunkten, sozialen Gesichtspunkten sowie logistischen Gesichtspunkten, planen und begründen,
- c)
Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrstofflagerung, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte sowie sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,
- d)
Instandhaltung von Diagnosesystemen, informationstechnischen Systemen, mobilen Endgeräten, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen planen,
- e)
Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material, Diagnosesystemen, informationstechnischen Systemen, mobilen Endgeräten, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen sowie
- f)
betriebliches Datenmanagement und betriebliche Datensicherheit sowie Informations- und Kommunikationssysteme planen und verbessern.