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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LwAnpG)
§ 17 Berichte der Vorstände

Die Vorstände der am Zusammenschluß beteiligten LPG haben ihren Mitgliedern Bericht zu erstatten. Für diesen gilt § 6 entsprechend.